Jagd | Revision des Jagd- und Schutzgesetzes

Umwelt- und Tierschutzverbände sagen Nein zu einem «Abschussgesetz»

Künftig sollen nicht nur Wölfe, sondern sämtliche geschützten Arten wie etwa Biber, Luchse, Graureiher, Höckerschwäne und Gänsesäger einfacher abgeschossen werden können. (Archivbild)
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Künftig sollen nicht nur Wölfe, sondern sämtliche geschützten Arten wie etwa Biber, Luchse, Graureiher, Höckerschwäne und Gänsesäger einfacher abgeschossen werden können. (Archivbild)
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 04.06.18 0
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Für BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz sowie den Schweizer Tierschutz STS ist das revidierte Jagd- und Schutzgesetz so wie es am Dienstag im Ständerat beraten wird, zum reinen «Abschussgesetz» verkommen. Falls das Gesetz nicht mehr deutlich verbessert wird, wollen es die Organisationen mit einem Referendum bekämpfen.

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Das heutige Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel wird seinem Namen gemäss der genannten Umweltverbände gerecht: Es wird als ausgewogener Kompromiss zwischen Jagd, Schutz und fallweiser Regulierung geschützter Arten bezeichnet. Was der Bundesrat und die Umweltkommission des Ständerats nun aber als Revisionsvorlage präsentieren, stelle den Artenschutz in der Schweiz grundsätzlich in Frage und sei ein weiterer Angriff auf die bereits dramatisch reduzierte Biodiversität in der Schweiz, heisst es.

Künftig sollen nicht nur Wölfe, sondern sämtliche geschützten Arten wie etwa Biber, Luchse, Graureiher, Höckerschwäne und Gänsesäger einfacher abgeschossen werden können – nicht nur einzelne Tiere, die konkrete Probleme verursacht haben, sondern ganze Bestände. Zudem müssten nicht einmal mehr Präventionsmassnahmen nachgewiesen werden, bevor störende Wildtiere abgeschossen werden.

Aus dem Gleichgewicht geraten

«Mit dieser Revision werden gleich mehrere rote Linien überschritten», führt Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierexperte beim WWF Schweiz, an der heutigen Medienkonferenz aus. «Dazu gehört insbesondere, dass der Bund seine Verantwortung beim Artenschutz an die Kantone abtreten will und damit seinen verfassungsmässigen Schutzauftrag und seine internationalen Verpflichtungen nicht mehr wahrnimmt.»

Francois Turrian, stellvertretender Geschäftsführer von BirdLife Schweiz, weist darauf hin, dass der drastischen Verschärfung des Gesetzes keinerlei Verbesserungen beim Artenschutz gegenüberstehen: «Dazu gehört etwa das überfällige Verbot der Jagd auf Birkhahn, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe.» Heinz Lienhard, Präsident vom Schweizer Tierschutz STS, kritisiert, dass relevante Tierschutzaspekte und das seit langem geforderte Verbot der Baujagd auch im neuen Jagd- und Schutzgesetz keine Beachtung gefunden haben.

Überarbeitung oder Referendum

Für Urs Leugger, Zentralsekretär von Pro Natura, ist die Revisionsvorlage eine inakzeptable Aushöhlung des Artenschutzes und ein Frontalangriff auf den Naturschutz. Die Umweltverbände und der Schweizer Tierschutz STS fordern vom Ständerat die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zur grundlegenden Überarbeitung oder aber eine Streichung des neuen «Abschussartikels» 7a zur Regulierung geschützter Arten. «Sollte die Vorlage in der vorgeschlagenen Form vom Parlament durchgewinkt werden, ist ein Referendum unausweichlich», so Urs Leugger.

pd/map
04. Juni 2018, 10:18
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