Bildung | Übernahme der Kosten für Schulmaterial sowie für Sport- und Kulturaktivitäten im Wallis

Kanton beteiligt sich an Kosten für Schullager

Ab Beginn des neuen Schuljahrs im August beteiligt sich der Kanton aus dem ordentlichen Budget mit 90 Franken pro Schüler an den Schulkosten, basierend auf durchschnittlichen Pauschalkosten von 300 Franken pro Schüler. (Symbolbild)
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Ab Beginn des neuen Schuljahrs im August beteiligt sich der Kanton aus dem ordentlichen Budget mit 90 Franken pro Schüler an den Schulkosten, basierend auf durchschnittlichen Pauschalkosten von 300 Franken pro Schüler. (Symbolbild)
Foto: WB/Alain Amherd

Quelle: SDA 02.05.19 0
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Der Kanton will sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schulzeit auch weiterhin angemessen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten und an Lagern teilnehmen können. Er gewährt den Gemeinden deshalb einen Pauschalzuschuss von 90 Franken pro Schüler.

Der Kanton habe die Folgen eines Bundesgerichtsentscheides von 2017 untersucht und sei zum Schluss gekommen, dass er die ausserhalb der Stundentafel stattfindenden Aktivitäten wie Sport, kulturelle Besuche und Lager beibehalten möchte, sagte Bildungsdirektor Christophe Darbellay (CVP) am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Sitten. Derzeit gebe es viele Modelle in den Gemeinden, um diese Kosten zu decken.

Um den Anforderungen des Bundesgerichtsurteils gerecht zu werden, hat der Staatsrat laut Darbellay ein einfaches System gewählt, indem er eine Pauschalsubvention pro Schüler gewährt und den Gemeinden die Freiheit lässt, sich nach ihrem eigenen Ansatz zu organisieren.

Ab Beginn des neuen Schuljahrs im August beteiligt sich der Kanton aus dem ordentlichen Budget mit 90 Franken pro Schüler an den Schulkosten, basierend auf durchschnittlichen Pauschalkosten von 300 Franken pro Schüler. Die neuen Ausgaben belaufen sich auf rund 3,2 Millionen Franken pro Jahr. Die Gemeinden übernehmen die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der kantonalen Subvention.

Das Bundesgericht hatte im Dezember 2017 einen heftig diskutierten Entscheid gefällt, wonach die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich sein muss. Aus diesem Grund dürfen schweizweit praktisch keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Lager und Exkursionen erhoben werden.

Elternbeiträge für Skilager von 200 bis 300 Franken pro Lagerwoche gelten als zu hoch. Das Bundesgericht geht von einem Beitrag - je nach Alter der Schulkinder - von maximal 10 bis 16 Franken pro Tag aus. Dieser Betrag entspricht den Kosten für das Essen, das die Eltern während der Abwesenheit der Schulkinder einsparen. Viele Kantonen und Gemeinden empfahlen bisher Elternbeiträge zwischen 20 und 30 Franken pro Tag.

02. Mai 2019, 15:28
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