Zweitwohnungen | Einsprachen von Helvetia Nostra gutgeheissen
Bundesgericht verhindert Bau zweier Luxuschalets in Verbier
![Per Bundesgerichtsurteil dürfen zwei Luxuschalets, welche als Erstwohnungen deklariert waren, in Verbier nicht gebaut werden (Symbolbild).](/site/assets/files/0/76/01/62/346/34984870.650x0n.jpg)
Per Bundesgerichtsurteil dürfen zwei Luxuschalets, welche als Erstwohnungen deklariert waren, in Verbier nicht gebaut werden (Symbolbild).
Foto: Keystone
Im Januar 2018 hat das Bundesgericht die von der Gemeinde Bagnes erteilten Bewilligungen für den Bau zweier Luxuschalets in Verbier aufgehoben. Es sei unwahrscheinlich, so hält das oberste Schweizer Gericht in seiner Urteilsbegründung fest, dass die in den Chalets geplanten Wohnungen als Erstwohnsitze dienen würden.
Mit den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen vom 16. Januar 2018 hat das Bundesgericht die Einsprachen von Helvetia Nostra gegen die Urteile des Walliser Kantonsgerichts gutgeheissen und damit die Baugenehmigungen für zwei Luxuschalets in Verbier, welche als Erstwohnungen deklariert worden waren, annulliert.
Das oberste Schweizer Gericht hält fest, dass es sich bei den fraglichen Projekten in der Unterwalliser Tourismusdestination um «verdeckte Zweitwohnungen» handelt, was einen Rechtsmissbrauch darstelle. Da die feste Einwohnerzahl in Verbier zwischen 2013 und 2016 um 44 Personen sank und gleichzeitig 49 vergleichbare Objekte zum Verkauf angeboten waren, kam das Bundesgericht ferner zum Schluss, dass die Nachfrage nach Erstwohnungen und insbesondere nach Luxuschalets nicht ausreichend sei, um die betroffenen Projekte zu rechtfertigen.
Künftig verlangt das Bundesgericht, bevor derartige Bauvorhaben genehmigt werden, dass anhand konkreter Beispiele aufgezeigt wird, dass die Wohnungen von Personen erworben werden, die sie ganzjährig nutzen. Ist im Vorfeld nicht schlüssig nachzuvollziehen, dass ein Wohnsitz tatsächlich als Erstwohnung dienen wird, müssen die Bauprojekte abgewiesen werden, weil sie nicht dem Gesetz entsprechen würden. Damit soll der Bau neuer Gebäude verhindert werden, deren spätere Verwendung verschleiert wird.
pd / pan
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