Verfassungsrat | Nach Tod eines Kandidaten im Bezirk Conthey

Kanton macht Präzisierung für den Fall des Hinschieds eines Kandidaten

Verfassungsrat. Befindet sich ein verstorbener Kandidat am Abend der Wahl unter den Gewählten, wird sein Platz durch den ersten Nichtgewählten eingenommen.
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Verfassungsrat. Befindet sich ein verstorbener Kandidat am Abend der Wahl unter den Gewählten, wird sein Platz durch den ersten Nichtgewählten eingenommen.
Foto: WB/Andrea Soltermann

Quelle: 1815.ch 19.11.18 0

Am 25. November wählt das Wallis die 130 Mitglieder des Verfassungsrats. Befindet sich ein verstorbener Kandidat am Abend der Wahl unter den Gewählten, wird sein Platz durch den ersten Nichtgewählten eingenommen. Auf diesen Umstand weist nun der Kanton hin, nachdem ein Kandidat aus dem Bezirk Conthey kürzlich verstorben ist.

In einer Mitteilung hat der Kanton am Montag eine Präzisierung gemacht für den Fall eines Hinschieds eines Verfassungsratskandidaten vor dem Wahltag. Grund dafür ist der Tod eines Kandidaten aus dem Bezirk Conthey.

So hält der Kanton fest, dass nach dem Donnerstag der siebten Woche vor der Wahl an den Listen keine Änderung mehr vorgenommen werden dürfen. Die endgültig erstellten Kandidatenlisten bildeten die offiziellen Listen.

Für die Wahl der Mitglieder des Verfassungsrats seien die endgültig erstellten und offiziellen Listen im Amtsblatt vom 12. Oktober 2018 publiziert worden. Die Stimmzettel, welche jede Bürgerin und jeder Bürger erhalten hätten, seien gültig und blieben es trotz des Todesfalls eines Kandidaten.

Heisst also: Die Kandidatenstimmen, welche dem vor der Wahl verstorbenen Kandidaten gegeben werden, sind gültig und werden als solche vom Auszählbüro gezählt. Befindet sich ein verstorbener Kandidat am Abend der Wahl unter den Gewählten, wird sein Platz durch den ersten Nichtgewählten eingenommen.

pd/msu
19. November 2018, 15:19
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