Justiz | Beschwerde gegen angeordnete Verwahrung abgewiesen
«Unhold von Fiesch» blitzt vor Kantonsgericht ab
Das Walliser Kantonsgericht hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, dass ein im Wallis im Jahr 2012 verurteilter Sexualstraftäter nach Ende seiner Haftstrafe in Verwahrung bleiben muss. Dies aufgrund des hohen Rückfallrisikos und weil der Beschwerdeführer immer noch als gefährlich eingestuft wird.
Das Kantonsgericht Wallis hat mit Entscheid vom 22. Oktober 2018 eine Beschwerde des 69-jährigen U.B. gegen den Entscheid des Straf- und MassnahmenvolIzugsgerichts betreffend die Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme sowie Anordnung der Verwahrung abgewiesen und den angefochtenen Entscheid bestätigt.
Das Kantonsgericht führte im Beschwerdeverfahren eine Verhandlung durch und hörte den forensisch-psychiatrischen Experten, welcher im vorinstanzlichen Verfahren ein Gutachten errichtet hatte, als sachverständigen Zeugen an. Der Beschwerdeführer erhob mehrere formelle Rügen, welche das Kantonsgericht allesamt abwies, soweit es darauf eintrat.
Die Beschwerdeinstanz erkannte in materieller Hinsicht, dass beim Beschwerdeführer trotz kompetenter und lange dauernder Therapie kein massgeblicher Erfolg beziehungsweise keine Veränderung erzielt werden konnte und die stationäre therapeutische Massnahme wegen Aussichtlosigkeit aufzuheben ist.
Aufgrund des hohen Rückfallrisikos und weil der Beschwerdeführer immer noch als gefährlich eingestuft wird, bestätigte die Beschwerdeinstanz die Anordnung der Verwahrung. Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden; es ist noch nicht rechtskräftig.
Besonders abscheuliche Taten begangen
Am 20. September 2012 ist U. B. vom Walliser Kantonsgericht der mehrfachen versuchten und der mehrfachen vollendeten sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen versuchten und der mehrfachen vollendeten sexuellen Nötigung, der mehrfachen versuchten Vergewaltigung, der Vergewaltigung, der qualifizierten Vergewaltigung, der einfachen Körperverletzung und der Drohung schuldig gesprochen worden.
So war der Sex-Täter in den Jahren 1995 und 1996 nachts mehrere Male ins Sport- und Feriencenter Fiesch eingedrungen. Dort hatte er mehrere Mädchen mit Trichloräthylen betäubt und ihnen Pyjama und Unterhose zerschnitten. 1998 hatte U. B. eine besonders abscheuliche Tat begangen, als er in Raron eine damals 19-jährige Frau auf einer öffentlichen Toilette überfiel und mehrfach vergewaltigte. Das Opfer konnte den Täter Jahre später nach seiner Verhaftung identifizieren.
Das Kantonsgericht Wallis sprach den 69-jährigen U. B. aus dem Bernbiet am 20. September 2012 wegen verschiedener schwerer Sexualdelikte schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 8 Monaten. Das Kantonsgericht schob damals den Vollzug der Strafe zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf, nachdem das Kreisgericht Oberwallis als Vorinstanz nebst einer Freiheitsstrafe noch die Verwahrung gegen U. B. angeordnet hatte.
pd / zen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar