Gesundheit | Anpassung an Bundesrecht
Vorentwurf des Gesundheitsgesetzes geht in Vernehmlassung
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) legt einen Entwurf des Gesundheitsgesetzes zur Vernehmlassung vor. Dieses zielt darauf ab, die aktuelle Gesetzgebung an die Entwicklung des Bundesrechts anzupassen.
Das aktuelle Gesundheitsgesetz wurde vom Grossen Rat am 14. Februar 2008 verabschiedet. Obwohl es sich um ein modernes Gesetz handelt, sind angesichts der Entwicklung des Bundesrechts, aber auch zur Verbesserung gewisser Bestimmungen (insbesondere über die Patientenrechte, die Versorgungsqualität und die Aufsicht) einige Anpassungen nötig.
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat in diesem Sinne einen Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, der von einem erläuternden Bericht begleitet wird. Die wichtigsten Vorschläge sind im Vernehmlassungsformular aufgeführt.
Der Staatsrat hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) dazu ermächtigt, diesen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Bislang hat der Staatsrat zum Vorentwurf noch keine Stellung bezogen. Die Vernehmlassungsdokumente sind auf der Webseite des Staates Wallis abrufbar. Alle interessierten Personen oder Institutionen können bis zum 29. Juni an dieser Vernehmlassung teilnehmen.
pd/map
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar