Politik | Abstimmungen vom 19. Mai 2019

Regierungen der Westschweiz sagen Ja zum revidierten Waffenrecht

Am 19. Mai 2019 wird über das neue Waffenrecht abgestimmt. Die Westschweizer Regierungskonferenz sagt Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht.
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Am 19. Mai 2019 wird über das neue Waffenrecht abgestimmt. Die Westschweizer Regierungskonferenz sagt Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 11.04.19 1

Die Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) unterstützt die Revision des Waffenrechts. Die vorgeschlagenen Änderungen nähmen nicht nur Rücksicht auf die Besonderheiten der Milizarmee und die hiesige Schützentradition. Ebenso würden sie es der Schweiz ermöglichen, die Zusammenarbeit mit der EU im Sicherheits- und Asylbereich fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

Eine Ablehnung der Revision des Waffenrechts würde die Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Raum ausschliessen, «was schwerwiegende Konsequenzen für die innere Sicherheit hätte und insbesondere die Kantone treffen würde», schreibt die WRK in einer Mitteilung. Die Kantonspolizeien und Grenzwachkorps hätten keinen Zugang mehr zu den europäischen Informations- und Fahndungssystemen und damit zu wichtigen Instrumenten im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität.

Auch der Asylbereich wäre laut WRK stark betroffen. «Die Behörden könnten nicht mehr überprüfen, ob eine asylsuchende Person bereits in einem anderen EU-Land ein Gesuch gestellt hat und sie gegebenenfalls dorthin abschieben.»

Die Revision des Waffenrechts habe keine Auswirkungen auf die Schweizer Gepflogenheiten bezüglich Waffenbesitz, betont die WRK. Die Ordonnanzwaffe könne auch weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Ebenso dürften Sportschützen halbautomatische Waffen besitzen. Voraussetzung dafür sei einzig, dass sie Mitglied eines Schiessvereins seien oder ihre Feuerwaffe regelmässig für das sportliche Schiessen nutzten und dies alle fünf Jahre nachwiesen.

Mit der Verschärfung der europäischen Waffenrichtlinie soll der Zugang zu gewissen halbautomatischen Waffen, die als gefährlich gelten, besser kontrolliert werden. Alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums müssen ihre Gesetzgebung eigenständig anpassen.

pd/msu
11. April 2019, 10:05
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Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 6 Jahre ↑2↓1

    Ist auch gut so!

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