Wahlbetrug | Abgewählter CVP-Grossrat Andreas Zenklusen will Akteneinsicht
Staatsanwaltschaft in Wahlbetrug-Affäre blockiert
![Aufgrund einer Beschwerde muss sich die Öffentlichkeit noch eine Weile gedulden, bis von den Untersuchungsergebnisse zum Wahlbetrug im Oberwallis im März 2017 in Kenntnis gesetzt wird.](/site/assets/files/0/75/98/06/448/12872405.650x0n.jpg)
Aufgrund einer Beschwerde muss sich die Öffentlichkeit noch eine Weile gedulden, bis von den Untersuchungsergebnisse zum Wahlbetrug im Oberwallis im März 2017 in Kenntnis gesetzt wird.
Foto: zvg
Eigentlich wollte Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold seine Ermittlungsergebnisse zur Wahlbetrugsaffäre bereits Ende 2017 präsentieren. Nun aber könnten noch Monate verstreichen, bis es so weit ist.
Das lange Warten auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Oberwallis zur Wahlbetrugs-Affäre bei den Gross- und Staatsratswahlen im März 2017 in Brig-Glis, Naters und Visp geht weiter. Beim Kantonsgericht Wallis liegt seit dem Spätherbst 2017 eine Beschwerde des abgewählten Briger CVP-Grossrats Andreas Zenklusen zur Beurteilung der Kantonsrichter auf.
Beantragte Akteneinsicht abgelehnt
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Verfügung von Oberstaatsanwalt Arnold. Dieser lehnte einen Antrag von Zenklusen auf Akteneinsicht ab. Darauf gelangte dieser ans Kantonsgericht. Zum Inhalt und Beweggründen seines Antrags auf Akteneinsicht wollte sich Andreas Zenklusen auf Anfrage nicht äussern. «Primär aber geht es mir um eine grösstmögliche Transparenz in dem Fall.»
Das Walliser Kantonsgericht wollte sich auf Anfrage der «Walliser Bote» am Mittwoch mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren weder zum Inhalt der Verfügung noch zur Beschwerde äussern. Ebenso wenig wollte sich der Anwalt des mutmasslichen Wahlbetrügers zum Begehren von Zenklusen äussern. Dem Vernehmen nach rechnen die Parteien mit einem baldigen Entscheid des Kantonsgerichts.
Ermittlungsverfahren praktisch abgeschlossen
«Solange der Zwischenentscheid nicht gefällt ist, ist die Staatsanwaltschaft Oberwallis blockiert. Das Dossier zum Wahlbetrug liegt derzeit in Sitten. Seitens der Staatsanwaltschaft wäre das Ermittlungserfahren mehr oder minder abgeschlossen», sagt Staatsanwalt Arnold.
Je nach Urteil des Kantonsgerichts könnte es somit noch Monate dauern, bis die Ermittlungen der Öffentlichkeit präsentiert werden können. Bei einem Abblitzen beim Kantonsgericht stünde dem Beschwerdeführer nämlich der Weg ans Bundesgericht offen.
Kuverts mit gefälschten Unterschriften eingelegt
Im Vorfeld der Gross- und Staatsratswahlen im März 2017 sind in Brig,Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen gestohlen worden. Mit gefälschter Unterschrift wurden diese später an die Gemeindekanzleien zurückgesandt, wo sie in den Urnen landeten. Für den mutmasslichen Täter gilt die Unschuldsvermutung.
Die Gemeinden erstatteten in der Folge erst nach dem zweiten Wahlgang zu den Staatsratswahlen Anzeige gegen Unbekannt wegen Wahlfälschung. Beim ersten Wahlgang der Staatsratswahlen, als ebenfalls das Kantonsparlament bestellt worden ist, waren nur Naters und Brig-Glis betroffen. Man geht hier von rund 60 Unregelmässigkeiten in diesen Gemeinden aus.
Aufgrund der hauchdünnen Differenz an Stimmen bei den Grossratswahlen, die der SVP zu einem zusätzlichen Mandat auf Kosten der CSP verhalf, könnten die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft unter Umständen zu einer Neuverteilung der Mandate führen. Zenklusen wurde abgewählt, weil es aufgrund des Resultates auch innerhalb der CVP-Mandate zu Verschiebungen in den Unterwahlkreisen kam.
zen
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Kommentare
Peter Fux, St. Niklaus VS - ↑26↓6
bis zu den nächsten Wahlen wird der Fall vielleicht vergessen sein!!!???
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