Wahlfälschung | Zwei Personen zu bedingten Geldstrafen verurteilt
Wahlbetrug: Anklageerhebung gegen mutmasslichen Haupttäter
Nach dem Wahlfälschungsfall anlässlich der Grossrats- und Staatsratswahlen im März des vergangenen Jahres in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp sind zwei Täter mittels Strafbefehl verurteilt worden. Gegen eine weitere Person wurde Anklage erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis in einer Mitteilung am Freitagnachmittag schreibt, konnte die Täterschaft nach aufwendigen Ermittlungen ausfindig gemacht werden. Insgesamt seien drei Personen an der
Wahlfälschung beteiligt gewesen, wobei zwei Personen einen untergeordneten Tatbeitrag geleistet haben.
Zwei der Täter wurden mit Strafbefehl wegen Gehilfenschaft zur Wahl- und Urkundenfälschung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Gegen den Haupttäter wurde vor dem Bezirksgericht Brig Anklage erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
pd / pan
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