Grosser Rat | Parlament will Wahlgesetz anpassen
Oberwalliser C-Block abgeblitzt
![Das Parlament wird sich am Donnerstag mit den Einzelheiten des neuen Wahlmodus für die nächsten Grossratswahlen beschäftigen.](/site/assets/files/0/76/01/23/673/laden.650x0n.jpg)
Das Parlament wird sich am Donnerstag mit den Einzelheiten des neuen Wahlmodus für die nächsten Grossratswahlen beschäftigen.
Foto: Walliser Bote
Reicht die Verlängerung des Dekrets über den Wahlmodus des Grossen Rates für die nächsten Wahlen oder muss das Gesetz über die politischen Rechte angepasst werden? Die Oberwalliser C-Parteien stimmten einhellig für ersten Punkt, sämtliche anderen Fraktionen für den zweiten.
Das kantonale Recht ist infolge der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) anzupassen. Die kantonale Gesetzgebung in Sachen politische Rechte, insbesondere der Wahlmodus muss zwingend vor den nächsten eidgenössischen Wahlen 2019 angepasst werden. Das Dekret, das für die letzten Grossratswahlen 2017 geschaffen worden ist, hat am 9. April 2017 seine Gültigkeit verloren.
Wahlmodus ist nicht stimmig
Die beiden Oberwalliser C-Parteien sind der Auffassung, dass es für die kommenden Wahlen keine Anpassung auf Gesetzesstufe braucht. «Einfach das bisherige Dekret in ein Gesetz umzuwandeln, ist der falsche Weg. Das Dekret soll verlängert werden. Das Wahlsystem sollte im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung völlig neu ausgearbeitet werden», sagte Phillip Matthias Bregy, Fraktionschef der CVPO. Der letztens angewandte Wahlmodus sei nämlich in keinem Punkt stimmig, hob er hervor: «Wenn der Bürger nicht mehr weiss, wohin seine Stimme geht, wenn die stärkste Partei in einem Wahlkreis keinen Sitz mehr erhält, dann ist das Wahlsystem frustierend».
Auch CSPO sieht keine Eile
Die CSPO teilt die Auffassung der Schwesterpartei. «Woher die plötzliche Eile, das Wahlgesetz zu ändern? Der doppelte Pukelsheim ist bereits eingeführt. Es ist nicht sinnvoll, den Wahlmodus schon jetzt zu diskutieren», betonte Manfred Kuonen. Auch die CSP will den Wahlmodus erst im Rahmen der Verfassungsänderung in ein Gesetz einfliessen lassen. Beide Fraktionen verlangten, die Gesetzesanpassungen an den Staatsrat zurückzuweisen. Und blitzten mit ihrem Vorhaben mächtig ab. Mit 99 zu 23 Stimmen beschloss das Parlament, auf das Gesetz einzutreten. Die erste Lesung findet am kommenden Donnerstag statt.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar