Gemeindewesen | Staat präsentiert neue Entscheidungshilfe für Gemeinden
Kanton will fusionswillige Gemeinden stärker unterstützen
Der Kanton stellt neu fusionswilligen Gemeinden eine Entscheidungshilfe zur Seite. Deren Verwendung ist Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Mittel für Fusionsstudien.
Aktuell stellen mehrere Gemeinden Überlegungen dazu, ob sie sich anderen Gemeinden annähern oder mit ihnen fusionieren sollen. In den Diskussionen geht es stets um Funktionsweise, Finanzen und Steuern. Die globalen Auswirkungen von Fusionsprojekten werden jedoch kaum oder gar nicht thematisiert. Die Folgen einer Fusion gehen aber über die direkt daran beteiligten Gemeinden hinaus und verändern das regionale Gleichgewicht. Die Überlegungen sollten also auch den Einfluss auf das Gleichgewicht und die Perspektive für grössere geografische Gebiete wie Täler, Bezirke, Regionen oder den ganzen Kanton umfassen.
Deshalb hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport durch die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten die Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung und Compas Management Services beauftragt, zu diesem Thema eine Studie durchzuführen und eine Entscheidungshilfe zu entwickeln. Diese liegt nun in Form eines Excel-Dokuments vor. Das Vorgehen für die Studie war partizipativ und es wurden insbesondere mehrere Gemeindepräsidenten einbezogen.
Mit der Studie wurden gemäss Mitteilung des Kantons zwei Ziele verfolgt. Zunächst ging es darum, eine Vision für das Walliser Gemeindegefüge für die kommenden 30 bis 50 Jahre zu entwickeln. Ausgehend davon wurde ein praktisches Instrument erarbeitet, anhanddessen die globalen Auswirkungen eines Annäherungs- oder Fusionsprojekts in die Überlegungen der Gemeinden über ihre Zukunft einbezogen werden können.
Das Ziel der Studie war es in keiner Weise, die geltenden Richtlinien zur Unterstützung von Gemeindefusionen zu ändern. Der Kanton Wallis möchte den Gemeinden lediglich helfen und sie bei ihren Überlegungen unterstützen. Es gibt keine Bestrebungen, den Gemeinden eine normative Vision aufzuzwingen. Die Verwendung der von den Experten erarbeiteten Entscheidungshilfe wird höchstens zur Voraussetzung, um finanzielle Unterstützung für Fusionsstudien zu erhalten. Letztendlich obliegt es den betroffenen Gemeinden, eine Gemeindefusion anzustossen und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Den Gemeindeexekutiven werden zwei Termine angeboten, an denen ihnen das Instrument vorgestellt wird und sie unter der Anleitung von Experten eine erste Analyse vornehmen können.
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