Kultur | Für Kulturerbe von kantonalem Interesse
Wallis: Neues Unterstützungsprogramm für die Bewahrung des Kulturerbes
Der Kanton Wallis führt ein neues Unterstützungsprogramm für die Bewahrung des Kulturerbes ein. Dieses soll in all seinen Formen bewahrt, erforscht, aufgewertet und vermittelt werden.
Für die Bewahrung des beweglichen, dokumentarischen, immateriellen und sprachlichen Kulturerbes führt das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis ein neues Unterstützungsprogramm ein. Es basiert auf den Änderungen des 2018 verabschiedeten Kulturförderungsgesetzes und dem vom Staatsrat 2019 genehmigten Ausführungsreglement.
Gemäss Mitteilung des Kantons richtet sich das Unterstützungsprogramm an Institutionen, die Kulturgütersammlungen von kantonalem Interesse besitzen sowie an solche, die sich für die Bewahrung des Kulturerbes einsetzen. Zudem werden Projekte unterstützt, die sich für Bewahrungsmassnahmen zugunsten von Bestandteilen des Kulturerbes von kantonalem Interesse einsetzen.
Eine Fachkommission prüft die Anträge und gibt für die Vergabe von finanziellen Unterstützungen eine Vormeinung zuhanden des Departements ab. Die Vormeinung basiert auf den festgelegten Förderbedingungen und Bewertungskriterien. Zudem gibt die Kommission bei Anträgen auf die Anerkennung von Kulturgut von kantonalem Interesse laufend eine Stellungnahme zuhanden des Departements ab. Sie kann auch entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Die Dienststelle für Kultur erarbeitete Weisungen für Antragsteller für Finanzhilfen. Alle Anträge für das Jahr 2020 müssen bis 10. Mai eingereicht werden. Der Entscheid wird nach der Bearbeitung des Gesuchs spätestens am 15. Juni kommuniziert. Ab 2021 wird die finanzielle Unterstützung für Institutionen jährlich mit einer Frist bis 31. August ausgeschrieben werden. Jederzeit können der Dienststelle Anträge für Bewahrungsmassnahmen unterbreitet werden.
wh
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