Justiz | Totgeburt einer Syrierin in Brig
Grenzwächter muss im November vor Militärgericht
![Gerichtstermin steht fest. Der Grenzwächter muss sich vor dem Militärgericht verantworten. (Symbolbild)](/site/assets/files/0/75/98/03/487/244a5068-bearbeitet.650x0n.jpg)
Gerichtstermin steht fest. Der Grenzwächter muss sich vor dem Militärgericht verantworten. (Symbolbild)
Foto: Walliser Bote
Ende November beginnt in Bern die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 4 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps. Ihm wirft die Anklage vor, den Tod des ungeborenen Kindes einer Syrierin verschuldet zu haben, die sich auf der Durchreise von Frankreich nach Italien befand.
Ab dem 22. November 2017 findet in Bern die Hauptverhandlung des Militärgerichts 4 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps statt. Der Auditor wirft ihm vor, für den Tod des ungeborenen Kindes einer Syrierin verantwortlich zu sein. Sie gehörte einer Gruppe von Flüchtlingen an, die sich am 4. Juli 2014 auf der Durchreise von Frankreich nach Italien befand. Von Vallorbe bis Domodossola befand sich die Gruppe in der Obhut des schweizerischen Grenzwachtkorps.
Die Hauptverhandlung ist öffentlich. Sie ist auf drei Tage angesetzt. Das Militärgericht 4 wird von Oberst Alberto Fabbri präsidiert, hält der Bund in einer Medienmitteilung fest.
Fall wurde im Jahr 2014 publik
Die 22-Jährige gehörte zu einer Gruppe von Migranten, die auf dem Weg von Mailand nach Paris in einem Zug kurz nach der Schweizer Grenze aufgegriffen und den Schweizer Behörden für die Rückführung nach Italien übergeben wurden.
Auf dem Weg durch die Schweiz soll die Frau, die offenbar im siebten Monat schwanger war, starke Blutungen erlitten haben. Nach der Ankunft in Domodossola sei die Frau zusammengebrochen und ins Spital eingeliefert worden. Dort habe das Kind nur noch tot geboren werden können.
pd/noa
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