Bundesgericht | Walliser Justiz verlängert Massnahme ohne gesetzliche Grundlage

Verurteilter Sexualstraftäter kommt nicht frei

Das Kantonsgericht in Sitten
1/1

Das Kantonsgericht in Sitten
Foto: Walliser Bote

Quelle: SDA 23.01.18 0
Artikel teilen

Die Walliser Strafvollzugsbehörden haben einen Mann nach Ablauf einer stationären Massnahme nicht freigelassen, obwohl kein Entscheid für dessen Festhalten vorlag. Der verurteilte Sexualstraftäter kommt dennoch nicht frei, wie das Bundesgericht entschieden hat.

Der Verurteilte hatte seit den 90er-Jahren zahlreiche Mädchen sexuell missbraucht und vergewaltigt. Im September 2012 verurteilte ihn das Kantonsgericht Wallis zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und acht Monaten. Die von der Vorinstanz verfügte Verwahrung hob es zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf.

Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und der Mann trat zuerst seine stationäre Massnahme an. Am 19. September 2017 lief diese ab. Dieses Datum verstrich. Und das Gesuch der Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug vom November 2016 um Verlängerung der Massnahme war noch hängig.

Ohne gesetzliche Grundlage

Der Sexualstraftäter beanstandete deshalb am 23. Oktober 2017, dass kein gültiger Haftgrund mehr vorliege. Damit hatte er recht, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält.

Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht ordnete vier Tage später zwar eine provisorische Verlängerung der stationären Massnahme an. Eine solche provisorische Verlängerung ist im Gesetz aber nicht vorgesehen, wie das Bundesgericht schreibt.

Richtigerweise hätte das Zwangsmassnahmengericht eine Sicherheitshaft anordnen müssen, bis über die Weiterführung der Massnahme oder allenfalls eine Verwahrung entschieden worden wäre.

Obwohl kein gültiger Entscheid für das Festhalten des Mannes vorliegt, muss er gemäss Bundesgericht nicht freigelassen werden. Es sei absehbar, dass die Massnahme verlängert werde. Zudem stehe auch die Verbüssung der Reststrafe zur Diskussion. Die Sicherheitshaft ist zudem noch anzuordnen.

23. Januar 2018, 12:00
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  3. Eidgenössisches Jodlerfest in Brig-Glis
  4. Polizei löst Party auf
  5. Eine Region – ein News-Portal
  6. Auch das noch: Corona verzögert Autobahnbau
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Valea ImfeldTena MatijevicMartín Stephan
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Verurteilter Sexualstraftäter kommt nicht frei | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Verurteilter Sexualstraftäter kommt nicht frei

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich