Jagd | Revision des Jagdgesetzes hat es in sich
Stimmen wir nächstes Jahr über den Wolf ab?
Der Schutz von Wolf, Luchs und Biber soll im Jagdgesetz gelockert werden. Wenn das Parlament dazu Ja sagt, könnte es im kommenden Jahr zur Grundsatzabstimmung kommen.
Die Revision des «Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» ist nicht ohne: Der Schutz für Luchs und Wolf soll gelockert werden, Eingriffe gegen den Biber möchte man erlauben und Saatkrähen zum Abschuss freigeben. Arten, die auf der Roten Liste stehen, bleiben weiterhin jagdbar. Und bei Eingriffen gegen geschützte Arten sollen nicht mehr die Fachleute des Bundes, sondern die Kantone das letzte Wort haben, wie die «NZZ am Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet.
Am Dienstag wird die Vorlage im Ständerat beraten. SP-Ständerat Daniel Jositsch meint, es handle sich dabei nicht mehr um ein «Jagd- und Schutzgesetz, sondern ein Jagd- und Abschussgesetz». Falls das Gesetz in dieser Form durch beide Räte komme, so Jositsch weiter, müsse das Referendum dagegen ergriffen werden. «Dann werden wir im Wahljahr 2019 grundsätzlich über unser Verhältnis zu den Wildtieren abstimmen. Und ich bin zuversichtlich, dass die Gegner des Wolfes keine Mehrheit haben werden.»
Auch die grossen Umweltverbände wollen am Montag ihre Kritik an der Reform darlegen. Vieles deute laut «NZZ am Sonntag» darauf hin, dass sie bereits das Referendum planen.
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