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Darum sind Mieter besser geschützt

Marc Wyssen: «Gewisse Leute sind sehr beratungsresistent.»
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Marc Wyssen: «Gewisse Leute sind sehr beratungsresistent.»
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Quelle: RZ 0

Er spricht über Miet­preise­ im Oberwallis und sagt, wann eine Schlichtung zur Herausforderung wird. Marc Wyssen, Präsident der Schlichtungskommission für Mietverhältnisse im Oberwallis.

Marc Wyssen, warum braucht es eine Schlichtungskommission?
Unsere Aufgabe besteht darin, die Fälle objektiv zu betrachten. Manchmal gibt es zwischen einem Vermieter und einem Mieter eine Vorgeschichte, die mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun hat. Zwischendurch entstehen Vorwürfe aus den Emotionen heraus, auch diese haben mit dem wahren Problem meist nichts zu tun. In diesen Fällen hilft es, wenn die Parteien ihre Anliegen einer neutralen Stelle vortragen können und wir zwischen Vermieter und Mieter eine Einigung anstreben.

Pro Jahr behandelt die Schlichtungskommission für Mietverhältnisse im Wallis rund 600 Fälle. Wie läuft eine Sitzung ab?
Grundsätzlich darf sich der Gesuchsteller zuerst mit seinem Anliegen äussern und legt ­dabei ­seine Begehren dar. Anschliessend erhält die Gegenseite das Wort, bevor die Diskussion unter Einbezug der Mitglieder der Kommission startet. Unser primäres Ziel ist es, die Situation zu schlichten, gelingt uns das, ist die Sitzung ­beendet.

Was, wenn nicht?
Dann haben wir von der Schlichtungskommis­sion die Möglichkeit, eine Klagebewilligung auszustellen. Diese ist notwendig, um den Fall ans Gericht weiterzuziehen. Dafür hat der Kläger 30 Tage Zeit. Unter gewissen Umständen kann die Kommission auch einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder auch selbst ein Urteil fällen.

In wie vielen Fällen kann die Kommission schlichten?
Es ist schwierig, eine genaue Prozentzahl zu ­nennen, doch es sind im Schnitt weit über 50 Prozent aller Fälle, die wir erfolgreich schlichten können. Im Jahre 2016 betrug die Schlichtungsquote im gesamten Wallis 62,2 Prozent. Das ­Verfahren ist übrigens kostenlos.

Was für eine Rolle spielt die Herkunft der Beteiligten vor der Schlichtungskommission?
Es ist interessant, aber wahr: Wenn beide Partei­en, also sowohl Vermieter wie auch Mieter, aus dem Kanton Wallis stammen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Schlichtung wesentlich ­höher, als wenn eine Partei aus der Deutschschweiz oder aus dem Ausland stammt. Es gibt aber auch hier hin und wieder beratungsresistente Parteien.

Mit welchen Fällen muss sich die Schlichtungs­kommission am häufigsten auseinandersetzen?
Das sind meist Kündigungen, mit denen der Mieter nicht einverstanden ist und die Kündigung demnach angefochten wird. Dazu gehören auch Erstreckungen, zum Beispiel wenn ein Mieter nach mehreren Jahren seine Mietwohnung verlassen muss und darum bittet, in der Wohnung bleiben zu können, bis er eine andere gefunden hat. Auch Forderungsklagen der Vermieter können vorkommen. Diese treten auf, wenn jemand die Miete nicht zahlt.

Die Lücke zwischen den Mietpreisen im Oberwallis und denen in der Deutschschweiz hat sich in jüngster Vergangenheit verkleinert. Sind die Mietpreise im Oberwallis zu hoch?
Generell betrachtet stimmt das Verhältnis. Gerade in den Talgemeinden wurden die Mietpreise erhöht. Doch es gibt mehrere Fälle, bei denen ich staune, dass es in all den Jahren nie zu einer Anpassung des Mietpreises gekommen ist. Es gibt Differenzen zwischen professionellen Vermietern, die ihre Preise dem Markt anpassen, und Privaten, die ihre Vermieter seit Jahren zum selben Preis in ihrem Mietobjekt wohnen lassen.

Was spielen Haustiere für eine Rolle?
Mit Haustieren setzen wir uns kaum auseinander. Das liegt daran, dass in den meisten Fällen klar geregelt ist, ob ein Mieter sein Haustier mitbringen darf oder nicht. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Tier einen Schaden anrichtet und es anschliessend darum geht, ob dies zur Abnützung oder übermässigen Abnützung gehört. Ob jemand ein Haustier halten darf oder nicht, liegt in der Kompetenz des Vermieters.

Die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter sind unterschiedlich. Dennoch wird oft davon gesprochen, dass der Mieter besser geschützt sei. Stimmen Sie zu?
Das Mietrecht ist sehr formell und komplex. Ein Beispiel: Wenn einem Mieter nicht mit dem richtigen Formular gekündigt wird, ist die Kündigung nichtig. Will ein Vermieter einen ungeliebten Mieter aus der Wohnung werfen, ist dies ebenfalls nicht so einfach. Tendenziell gilt, dass der Mieter gut geschützt ist. Der Vermieter wiederum ist gut beraten, sich an die Vorgaben zu halten. Das Mietrecht dient somit mehr als Schutz für die Mieter.

Simon Kalbermatten

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