Saas-Fee | Verfahrensfehler ohne Folgen
Demontage der Parkverbotsschilder bleibt wohl ohne Konsequenzen
Im Frühling wurden auf dem Parkplatz Parkverbotsschilder ohne ordentliches Verfahren entfernt. Obwohl ein solches gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die Angelegenheit wohl kein rechtliches Nachspiel haben.
Die Vorgeschichte: Wie RZ-Leser wissen, war laut einem Anwohner auf der obersten Etage des Parkhauses von Saas-Fee in Richtung «Wildiquartier» immer wieder ein Camion eines einheimischen Gewerbetreibenden im Parkverbot abgestellt. Nach der Anzeige des besagten Anwohners bei der Polizei wurden die Parkverbotsschilder entfernt. Mit dem Sachverhalt konfrontiert, sagte Gemeindeschreiber Bernd Kalbermatten damals zur RZ, dass der parkierte Camion toleriert werde und für das Entfernen der Schilder im Vorfeld kein ordentliches Auflageverfahren durchgeführt worden sei. (Laut schweizerischer Signalisationsverordnung dürfen Signale und Markierungen erst angebracht oder entfernt werden, wenn dies die Behörde angeordnet hat und das entsprechende Verfahren eingeleitet wurde.) Für die definitive Bewilligung ist anschliessend die kantonale Kommission für Strassensignalisation (KKS) zuständig.
Verantwortung bei Gemeinde
Und im Strassenverkehrsgesetz heisst es: «Wer vorsätzlich ein Signal entfernt, wird mit Busse bestraft.» Was bedeutet das für die Gemeinde Saas-Fee? Womöglich kommt sie ungeschoren davon, wie einer Anfrage bei der KKS zu entnehmen ist. Denn für einen solchen Verfahrensfehler müsste erst eine «gut begründete» Anzeige einer Privatperson bei der Gemeinde hinterlegt werden, welche wiederum erstinstanzlich für deren Behandlung zuständig sei. Erst später könne allfällig juristisch dagegen vorgegangen werden.
Peter Abgottspon
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