Region | Rechnet die Kesb richtig ab?

Fakturierungspraxis der Kesb wird überprüft

Der Staatsrat lässt derzeit die Kesb im Wallis überprüfen.
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Der Staatsrat lässt derzeit die Kesb im Wallis überprüfen.
Foto: RZ Symbolbild

Quelle: RZ 0

Der Staatsrat lässt derzeit die Fakturierungspraxis der Kesb überprüfen. CSPO-Grossratssuppleant Cornelius Imboden begrüsst dies, denn er ortet hier Handlungsbedarf. Fragwürdig seien vor allem von der Kesb abgerechnete Pauschalen.

Wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ein Beistand bestellt, müssen die Gemeinden für die Entlohnung dieses Beistands aufkommen. Die Entschädigung, die die Kesb den Gemeinden dabei in Rechnung stellen kann, darf sich zwischen 50 und 300 Franken im Monat bewegen, allerdings erlaubt das Gesetz auch höhere oder tiefe Entschädigungen, wenn der Aufwand grösser oder kleiner ausfällt.

Pauschal 3600 Franken?

CSPO-Grossratssuppleant Cornelius Imboden ist allerdings überzeugt, dass bei der Kesb weniger nach Einzelfall abgerechnet, sondern den Gemeinden einfach eine Pauschale pro eingesetztem Beistand in Rechnung gestellt wird. Es würden einfach zwölfmal 300 Franken, also insgesamt 3600 Franken, zulasten der Gemeinde erhoben, so Imboden. «Dies geschieht vielfach auch, wenn in einem Monat nachweislich keine Beistandsleistungen erbracht wurden», sagt der CSPO-Politiker. «In der Rechnung des kantonalen Amtschefs an die Gemeinden wird sehr rudimentär der monatliche Beitrag von 300 Franken mal zwölf Monate ausgewiesen. Dies ohne jeglichen Beschrieb der erbrachten Leistung. Ein Reporting fehlt komplett.» Darum reichte Imboden einen Vorstoss im Grossen Rat ein, der die Regierung auffordert, das Abrechnungssystem der Kesb zu überprüfen. «Die Art der Leistung pro Beistand und Zeitperiode muss zwingend in schriftlicher Form rapportiert werden», sagt Imboden. «Derzeit stehen die Gemeinden vor einem Fait accompli und haben überhaupt keine Möglichkeit, die erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen der Kesb zu überprüfen. Blanko-Rechnungen dieser Art sind unanständig, nicht zeitgemäss und öffnen dem Betrug Tür und Tor.»

System wird überprüft

In seiner Antwort auf Imbodens Vorstoss hält der Staatsrat nun fest, dass bis Ende des Jahres die Fakturierungspraxis bei der Kesb im Rahmen einer grösseren Reorganisation der Behörde überprüft werde. «Das ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, gleichzeitig ist auch eine gewisse Überprüfung in Richtung professionelle Strukturen und Organisation erwünscht», sagt Imboden. Allerdings dürfte sich Imbodens Wunsch nach mehr Transparenz nur bedingt erfüllen lassen. Die Regierung erinnert in ihrer Antwort auf das Postulat nämlich daran, dass die Kesb der Geheimhaltung unterstünden. «Die Kesb dürfen den Gemeinden nur Mindestangaben für die Freigabe von Zahlungen mitteilen», schreibt der Staatsrat. «Schutzmassnahmen dürfen sie nicht im Detail bekannt geben.» Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Session mit Imbodens Vorstoss befassen.

Martin Meul

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