Tourismus | Online-Buchungen im Fokus

Fluch und Segen der Buchungsportale

Die Buchungsplattform Booking.com hat in der Schweiz einen Marktanteil von 70 Prozent.
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Die Buchungsplattform Booking.com hat in der Schweiz einen Marktanteil von 70 Prozent.
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Buchungsportale boomen. Als Marketingplattform für Hotels unverzichtbar geworden, drücken sie aber auf die Margen und verpflichten zur «Bestpreisklausel». Hoteliers haben genug von den Zwängen.

Immer mehr Gäste buchen ihre Ferien nicht mehr direkt beim Hotel. Nach Auskunft von Roland Schegg, Tourismus­experte der Fachhochschule Wallis, wurde 2014 bereits jede vierte Hotelbuchung in der Schweiz und im Wallis über Online-Buchungsplattformen wie etwa Booking.com oder HRS abgewickelt. Für die Hoteliers ist diese Entwicklung Fluch und Segen zugleich. Insbesondere Booking.com hat sich im Laufe der Jahre mit einem Schweizer Marktanteil von circa 70 Prozent zum wohl mächtigsten Reisevermittler entwickelt und ist für viele Hoteliers zu einem unverzichtbaren Vertriebskanal geworden. Ihre Dienstleistungen lassen sich die Onlineportale aber entsprechend bezahlen: Für jede Buchung wird eine Kommission zwischen 10 und 20 Prozent fällig, in gewissen Fällen sogar noch mehr. Tourismusexperte Schegg schätzt, dass 2014 die Schweizer Hotels mehr als 100 Millionen Franken an Kommissionszahlungen leisten mussten, 11 bis 19 Millionen Franken davon die Walliser Hoteliers. «Natürlich machen Booking.com & Co einen guten Job, bieten den Hotels eine Plattform, um sich zu präsentieren», sagt Markus Schmid. Was den Präsidenten des Walliser Hotelierverbands aber stört, ist die sogenannte «Bestpreisklausel». Diese verbietet den Hotels, auf der eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf den Onlineportalen. International gerät diese Bestimmung immer mehr unter Druck. In Ländern wie Frankreich, Italien und Deutschland wurde sie verboten oder gelockert. Auch die Schweizer Wettbewerbskommission hat letzten November entschieden, dass ein Buchungsportal den Hotels nicht verbieten dürfe, ihre Zimmer auf anderen Portalen günstiger anzubieten. Trotzdem ist Hotelier Schmid unzufrieden und spricht von einem «faulen Kompromiss»: «Diese Regelung gilt nicht für die eigene Hotelhomepage. Dort dürfen wir den Gästen weiterhin keine Buchungsvorteile anbieten. Damit sind wir in unserer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Die Marktmacht der Buchungsplattformen wird so sogar noch gestärkt.» Tourismusexperte Schegg vermutet aber, dass diese restriktive Regelung früher oder später auch in der Schweiz fallen wird.

Frank O. Salzgeber

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