Region | CVPO-Grossratssuppleantin fordert:
Endlich ein Gesetz zur Videoüberwachung
Obwohl in vielen Gemeinden Videoüberwachung bereits seit Langem Realität sind, gibt es kein kantonales Gesetz, welches die Grundlagen regelt. Das soll sich nun endlich ändern.
Für CVPO-Grossratssuppleantin Charlotte Salzmann-Briand ist klar: Die jetzige Situation bezüglich Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist nicht tragbar. «Im Wallis gibt es keinen gesetzlichen Rahmen, der die Überwachung durch Kameras regelt», erklärt sie. «In der Konsequenz heisst das: Alles ist möglich.»
Regelung in den Polizeireglementen
Obwohl die gesetzlichen Grundlagen fehlen, sind in vielen Walliser Gemeinden Kameras im öffentlichen Raum bereits seit Jahren im Einsatz. Geregelt wird der Einsatz der Überwachungstechnik nur durch die entsprechenden kommunalen Polizeireglemente. Mit entsprechenden Konsequenzen. «Die Gemeinden können die Notwendigkeit der Videoüberwachung in ihrem Reglement nach eigenem Ermessen regeln», sagt Salzmann-Briand. «Das führt dazu, dass die Installationsdichte der Videoüberwachung bisweilen weit über das eigentliche Interesse der öffentlichen Sicherheit hinausgeht.» Mehrere Parlamentarier aus dem gesamten Kanton und dem gesamten politischen Spektrum wollten diesen Zustand nicht weiter hinnehmen und forderten den Staatsrat zum Handeln auf. «Wir fordern von der Regierung, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, welche Regeln und Rahmenbedingungen für den Bereich der Videoüberwachung festlegt», sagt die CVPO-Suppleantin. «Schliesslich tangiert die Videoüberwachung eines unserer wichtigsten Grundrechte, nämlich die Privatsphäre.» Zentraler Punkt in der Forderung der Parlamentarier ist die Rolle des kantonalen Datenschützers. «Der Datenschutzbeauftragte muss im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens die Möglichkeit erhalten, sich im Einklang mit dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung GIDA zur Überwachungspraxis der Kommunen zu äussern», sagt Salzmann-Briand.
Gesetz noch dieses Jahr?
Der Vorstoss der Parlamentarier wird in der Juni-Session des Grossen Rates behandelt werden. Derweil liegt auch die Antwort der Regierung auf den Vorstoss vor, welche das Anliegen der Parlamentarier stützt. Die staatsrätliche Antwort hält klar fest, dass in der Tat ein rechtloser Zustand besteht. Zwar, so der Staatsrat, sei es gemäss einer Behörde in der Tat möglich, Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte an öffentlichen Orten zu installieren. Dies aber unter der Voraussetzung, dass ein Gesetz im formellen Sinne es erlaube, dass die nötigen Massnahmen ergriffen würden, um die Beeinträchtigungen für die betroffenen Personen zu begrenzen und dass die aufgezeichneten Informationen nur für jene Zwecke verwendet werden, die im Gesetz, mittels welchem das Überwachungssystem eingeführt wird, festgelegt seien. Doch genau solch ein Gesetz existiert nicht, denn die Regierung schreibt weiter: «Der Staatsrat ist sich also durchaus darüber im Klaren, dass die Rahmenbedingungen für die Videoüberwachung gesetzlich verankert werden müssen, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.» Damit ein solches Gesetz sobald wie möglich erlassen werden kann, wurde eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung betreut. Gemäss der Regierung liegt der Vorentwurf dieses Gesetzes vor und wird im Frühling in die Vernehmlassung geschickt werden, damit das Parlament das Gesetz im Herbst beraten kann.
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