Oberwallis | Bejagung soll die Waldverjüngung sicherstellen

Hirschbestände gefährden die Schutzwälder

«Verbisse» schädigen den Schutzwald.
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«Verbisse» schädigen den Schutzwald.
Foto: Katharina Wieland Müller/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Für die Forstbetriebe ist die Waldpflege ein wichtiger Faktor, um die Dörfer vor Naturgefahren zu schützen. Eine Überpopulation bei den Wildtieren gefährdet die natürliche Schutzfunktion des Waldes. Mit der Jagd will man dies in den Griff bekommen.

Eine Leistungsvereinbarung zur Schutzwaldpflege zwischen dem Bund und den Kantonen sorgt dafür, wie die Waldpflege zu erfolgen hat. Das Ziel: eine natürliche Verjüngung des Waldes. Doch dem steht ein Überbestand an Wildtieren gegenüber. Konkret: Die Wildtiere schädigen durch «Verbiss» die Wälder, sodass die verlangte Waldverjüngung in Gefahr ist. «Wird der Wildbestand nicht dem Biotop angepasst, so kann die dringend benötigte Verjüngung der Bäume nicht stattfinden», sagt Peter Aschilier, Revierförster «Forst Aletsch». Auch seitens Pro Natura werden die Verbissschäden anerkannt. «Seit 2013 beschäftigt sich eine von uns initiierte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons Wallis, dem Zentrum Aletsch und weiteren Vertretern mit möglichen Lösungsansätzen», sagt Franziska Rosenmund, Medienverantwortliche von Pro Natura. Beim benachbarten Forstgebiet im Goms nimmt man dazu klar Stellung. «Die beste Massnahme, um den Wald vor Wildschäden zu schützen, ist die Jagd», sagt Willy Werlen, Revierförster «Forst Goms».

Streitpunkt Jagd im Aletschwald

Bei Pro Natura ist man dagegen anderer Meinung, wenn es um die Verbissproblematik im Aletschwald geht. «Die Bejagung ist im unbewaldeten Teil unterhalb der Krete vorgesehen. Um dem Jagddruck zu entgehen, werden sich die Hirsche voraussichtlich häufiger in den unbejagten Aletschwald zurück­ziehen und mehr Verbissschäden verursachen», so Rosenmund. Im Forstgebiet Aletsch ist man hingegen überzeugt, dass die Jagd die Problematik der Verbissschäden ­lösen würde. «Durch den Abschuss von Hirschen würden die unverjüngten Schutzwälder an den Südhängen entlastet», sagt Aschilier. Dadurch bestünde die Möglichkeit, dass weniger Hirsche sich während sechs bis sieben Monaten dort aufhielten und den Wald mit übermässigem «Verbiss» schädigen würden. Im Juli 2018 hat der Staatsrat des Kantons Wallis eine Teilöffnung des Jagdbanngebietes im Aletschwald verfügt. Konkret: Für die Herbstjagd 2018 sollte das streng geschützte Naturschutzgebiet für die Hirschjagd geöffnet werden. Eine Beschwerde von Pro Natura beim Kantonsgericht mit aufschiebender Wirkung verhinderte indes die Umsetzung. Obwohl die Beschwerde vom Kantonsgericht am 15. März 2019 abgelehnt wurde, will Pro Natura dies nicht auf sich beruhen lassen. «Auch wenn der für die Jagd vorgesehene Zeitraum bereits abgelaufen ist und die Jagdöffnung nicht zur Anwendung kam, besteht ein Interesse an der Beurteilung durch das Bundesgericht. Denn die Frage kann sich immer wieder stellen.» Ein zeitnahes Urteil ist auch im Interesse der Forstreviere. Denn: «Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung werden es die Schutzwälder in der jetzigen Zusammensetzung vermutlich nicht schaffen, um zu überleben und um weiterhin einen ganzjährigen Schutz zu bieten», so Aschilier.

Thomas Allet

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