Oberwallis | Abstimmung über Asylgesetz-Reform

Kontroverse Asylgesetzreform

Mit dem revidierten Gesetz sollen 60 Prozent aller Asylgesuche innerhalb von maximal 140 Tagen bearbeitet und entschieden werden. Dublin-Verfahren: Hat ein Asylbewerber bereits in einem anderen Staat ein Gesuch gestellt, wird er in diesen Staat zurückgeschafft.
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Mit dem revidierten Gesetz sollen 60 Prozent aller Asylgesuche innerhalb von maximal 140 Tagen bearbeitet und entschieden werden. Dublin-Verfahren: Hat ein Asylbewerber bereits in einem anderen Staat ein Gesuch gestellt, wird er in diesen Staat zurückgeschafft.
Foto: Bundesamt für Migration

Quelle: RZ 0

Das revidierte Asylgesetz soll die Verfahren beschleunigen und die Kosten senken. Die Gegner kritisieren die Gratis-Rechtsberatung sowie die Enteignungsmöglichkeit.

Lange Asylverfahren sind aufwendig, verursachen hohe Kosten (Unterbringung, Sozialhilfe) und verzögern die Integration. Für 2016 rechnet der Bund mit Ausgaben von 2,6 Milliarden Franken. Deshalb wollen Bundesrat und Parlament durch beschleunigte Prüfung der Asylgesuche die Situation entspannen und gleichzeitig so jährlich 110 Millionen Franken einsparen. Rund 60 Prozent der Verfahren sollen in maximal 140 Tagen abgeschlossen werden. Die neuen Verfahren wurden im Testbetrieb in Zürich seit Januar 2014 erfolgreich erprobt. Um trotz dieser Beschleunigung weiterhin faire Verfahren garantieren zu können, sollen Asylsuchende eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. Der Bund soll in Zukunft einen Grossteil der Asylsuchenden in eigenen Zentren unterbringen, was die Kantone entsprechend entlastet. Aktuell existieren aber nur etwa 1400 Unterbringungsplätze beim Bund. Diese müssten auf etwa 5000 Plätze aufgestockt werden. Allerdings basieren diese Berechnungen auf jährlich 24 000 Asylgesuchen. Im letzten Jahr gingen aber etwa 39 500 Asylgesuche ein. Für den Bau neuer Asylzentren des Bundes soll ein schnelles Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Damit können die Unterkünfte für Asylsuchende ohne lange Verfahren realisiert werden. Hier setzen unter anderem die Kritiker der Asylgesetzrevision ein. Sie sprechen von einem «Enteignungsparagrafen». Für den Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von Gemeinden und Privatpersonen enteignen. Zusätzlich befürchten die Gegner, dass Gratis-Anwälte zu einer Flut von Prozessen führen werden. Das revidierte Asylgesetz wurde vom Nationalrat mit 138 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Ständerat hat der Vorlage mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Pro: Beat Rieder, Ständerat CVP

Ja zu schnelleren Verfahren und tieferen Kosten

Mit der Asylgesetzrevision werden die Asylverfahren beschleunigt. Je kürzer die Verfahren sind, desto tiefer sind die Kosten. Wer am 5. Juni 2016 Ja zur Asylgesetzrevision sagt, sorgt dafür, dass die Kosten im Asylbereich gesenkt werden können. Aber was bedeutet dies konkret? Es bedeutet insbesondere, dass Flüchtlinge, welche keine anerkannten Asylgründe vorbringen können, neu innert kürzester Zeit einen definitiven Entscheid erhalten und die Schweiz verlassen müssen. Nicht tangiert wird dadurch die humanitäre Tradition unseres Landes. Im Gegenteil, auch die Verfahren von Flüchtlingen mit anerkannten Asylgründen werden beschleunigt. Um diese schnellen Verfahren zu ermöglichen, bedarf es jedoch einer konsequenten Rechtsvertretung, damit auch im beschleunigten Prozess faire Verfahren garantiert bleiben. Die Gewährung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes war bereits in den bisherigen Verfahren garantiert, nur waren die Verfahren länger und damit kostspieliger. Der Bund geht aktuell davon aus, dass mit der vorliegenden Asylgesetzrevision jähr­lich Nettoeinsparungen von 110 Millionen Franken gemacht und somit die Kosten um fast 13 Prozent gesenkt werden können. Die Asylgesetzrevision macht das Asylverfahren effizienter, was in Anbetracht der zu erwartenden Asylströme zwingend notwendig ist!

Contra: Franz Ruppen, Nationalrat SVP

Nein zu Gratisanwälten und Enteignungen​

Während alle umliegenden Länder ihre Asylgesetze verschärfen, macht das neue Asylgesetz unser Land für Migranten noch attraktiver. Mit der Revision könnten noch mehr Asylsuchende noch schneller hierbleiben. Eine Beschleunigung der Verfahren ohne den konsequenten Vollzug mit entsprechenden Rückführungen ist sogar kontraproduktiv, da es die Attraktivität der Schweiz weiter steigert. Mit der Revision soll allen Asylsuchenden (2015: 40 000 Asylsuchende) ein Gratisanwalt zur Seite gestellt werden. Mit solchen Gratisanwälten werden die Verfahren sicherlich nicht schneller – im Gegenteil! Eine Prozessflut mit unzähligen Rekursen und zusätzlichen Kosten ist die Folge. Überdies werden Asylsuchende mit einem bedingungslosen Gratisanwalt bessergestellt als jeder Schweizer Bürger. Die Revision sieht auch vor, für Bauten zur Unterbringung von Asylsuchenden das geltende kommunale und das kantonale Baubewilligungsverfahren durch ein zentralistisches Plangenehmigungsverfahren des Bundes zu ersetzen. Die Zuständigkeit von Gemeinden und Kantonen wird ausgehebelt. Ebenso sieht die Revision vor, nötigenfalls Grundstücke von Privaten, Unternehmen oder Gemeinden für den Neubau von Asyl-Bundeszentren zu enteignen. Die vorliegende Asylgesetzrevision mit Gratisanwälten und Enteignungsmöglichkeiten ist darum klar abzulehnen!

Frank O. Salzgeber

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