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Längere Öffnungszeiten
Bäckereien, die ein Tearoom betreiben, sollen gegenüber ähnlichen Betrieben nicht länger benachteiligt werden. Das Gesetz soll entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz zu Betrieben wie Fast-Food-Restaurants, Sandwichbars oder Take-away-Läden müssen Bäckereien, die nebenbei ein Tearoom führen, dieses zur selben Zeit wie die Bäckerei schliessen. Mehrere Grossräte, darunter Philipp Matthias Bregy von der CVPO, sehen darin eine wettbewerbstechnische Benachteiligung der Bäckereien. Sie fordern darum vom Staatsrat eine Gesetzesänderung, damit die Tearooms der Bäckereien länger geöffnet bleiben können, sprich während der Woche nicht mehr um 18.30 Uhr und vor Feiertagen um 17.00 Uhr schliessen müssen. Die Parlamentarier führen als Begründung für ihren Vorstoss an, dass die derzeitige gesetzliche Grundlage zu Wettbewerbsverzerrungen führe. «Des Weiteren», so die Politiker, «möchten wir unterstreichen, dass die Bäckereien ihren Beitrag zur Promotion von Walliser Produkten, wie dem Roggenbrot AOP oder anderen einheimischen Spezialitäten, leisten und daher eindeutig integrierter Bestandteil des Tourismusproduktes ‹Wallis› sind.» Der Staatsrat sei aufgefordert, die entsprechenden Gesetze zu ändern.
Martin Meul
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