Zweitwohnungen | Bundesrat will keine neue Regelung bei Leerwohnungen

Leerwohnungen: Ruppen gibt sich kämpferisch

Wann soll eine Leerwohnung als Zweitwohnung gelten?
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Wann soll eine Leerwohnung als Zweitwohnung gelten?
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass leer stehende Wohnungen künftig erst nach fünf Jahren als Zweitwohnungen gelten sollen. Nationalrat Franz Ruppen ist enttäuscht von der Regierung.

Für Franz Ruppen ist klar: Die ­derzeitige Regelung für Leerwohnungen im Zweitwohnungsgesetz ist nicht praktikabel. Stehen Wohnungen nämlich länger als zwei Jahre leer, so gelten sie vor dem Gesetz fortan als Zweitwohnungen. Dies kann zu einigermassen abstrusen Situationen führen, wie dies in Bitsch der Fall war. Dort standen sechs Wohnungen länger als zwei Jahre leer und wurden dementsprechend vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als Zweitwohnungen klassiert. In der Folge stieg der Prozentsatz an Zweitwohnungen in der Gemeinde über die 20-Prozent-Marke, weshalb in Bitsch vorerst keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. SVP-Nationalrat Franz Ruppen reichte daraufhin eine Motion im Nationalrat ein, damit die Frist für Leerwohnungen von zwei auf fünf Jahre verlängert wird (die RZ berichtete). «Die Regelung ist einfach sinnlos», sagte Ruppen damals. «Oftmals ist es aus verschiedenen Gründen gar nicht möglich, innert zwei Jahren eine leer stehende Wohnung wieder zu verkaufen.»

Bundesrat skeptisch

Der Bundesrat allerdings will nichts von einer Verlängerung der Frist für Leerwohnungen wissen. In ihrer Antwort auf Ruppens Motion erklärt die Regierung nun, dass «sie es nicht als sinnvoll erachtet, diese ­Regelung bereits nach nur drei ­Jahren seit deren Inkrafttreten zu revidieren und die entsprechende Frist mehr als zu verdoppeln.» Zudem sei für die Baupolizeibehörden die Feststellung, dass die betreffende Wohnung im fraglichen Zeitraum tatsächlich leer gestanden und nicht doch als Zweitwohnung genutzt worden sei, mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Das zuständige Bundesamt werde dem Bundesrat im Jahr 2020 erstmals Bericht über die Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes er­statten müssen. Für Ruppen dauert dies aber zu lange. «Sollte man erst 2020 zum Schluss kommen, dass die derzeitige Reglung nicht praktikabel ist, würde es noch Jahre dauern, bis sich etwas ändern würde», sagt er. «Deshalb werde ich die Antwort des Bundesrats nicht akzeptieren und im Nationalrat für die Annahme der Motion kämpfen.» Ruppen ist denn auch einigermassen guter Dinge, im Parlament Gehör für sein Anliegen zu finden. «Eine Mehrheit zu bilden, erscheint mir durchaus realistisch», so der SVP-Nationalrat. Wann sich der Nationalrat als Erstrat mit Ruppens Motion befassen wird, ist noch
unklar.

Martin Meul

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