Region | Grächen
Neues Wahlsystem in Grächen wird konkreter
Nachdem beide Ortsparteien der Änderung des Wahlsystems zugestimmt haben, beginnt in Kürze die Unterschriftensammlung. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Aktuell werden die Mitglieder des Gemeinderats von Grächen im Proporzverfahren gewählt. Weil es immer schwieriger wird, Kandidaten zu finden, soll nun künftig im Majorzverfahren gewählt werden. So sagte unlängst der CVP-Ortsparteipräsident Kurt Ruppen gegenüber der RZ, dass gerade junge Leute oftmals wenig Interesse an einer Kandidatur hätten. Lasse sich jemand finden und werde dieser mit einem enttäuschenden Resultat nicht gewählt, so lasse sich dieser bei den nächsten Wahlen eher nicht mehr zu einer Kandidatur überreden. Kurzum: Es werde zu viele Kandidaten verheizt. Darum der Entscheid zur Änderung des Systems. Die beiden Ortsparteien CVP und CSP haben in der Zwischenzeit der Änderung zugestimmt. Nun bedarf es einer Petition mit der entsprechenden Unterschriftensammlung. Diese soll bald beginnen. «Die Unterschriftenbögen werden unmittelbar nach den kommenden eidgenössischen Abstimmungen Ende Februar verschickt», erklärt Kurt Ruppen. Man warte bewusst bis dahin ab, um allfällige Verwirrungen bei der Bevölkerung zu vermeiden.Läuft alles nach Plan, sollen die Unterschriften dann bis im März bei der Gemeindekanzlei hinterlegt werden. Für deren Gültigkeit müssen diese gemäss kantonalem Gesetz über die politischen Rechte ein Fünftel aller Stimmberechtigten unterzeichnen. Dies wird dann vom Gemeinderat überprüft. Ist alles korrekt, bedarf es danach der schriftlichen Zustimmung durch die Urversammlung. Stimmt diese zu, so tritt die Änderung ab den nächsten Gemeinderatswahlen im Oktober in Kraft.
Nur für «kleine» Gemeinden
Für den Fall, dass das Wahlsystem in einem Wahljahr geändert werden soll, sieht das Gesetz aber bestimmte Fristen vor. So müssen die Unterschriften bis spätestens 1. Mai bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt sein. Weiter muss die schriftliche Abstimmung darüber bis spätestens am 30. Juni durchgeführt werden. Das ist gemäss Kurt Ruppen auch so geplant: «Wir planen den Urnengang anlässlich der nächsten eidgenössischen Abstimmung am 5. Juni.» Das Gesetz sieht übrigens keine Homologation des Abstimmungsresultats durch den Staatsrat vor. Hingegen ist die Änderung des Wahlsystems im Wallis nur in Gemeinden mit weniger als 1500 Einwohnern möglich. Für alle anderen ist es somit per Gesetz gar nicht möglich.
Peter Abgottspon
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