Region | Wiederbelebung der Dorfkerne

Wohnbauhilfe: Erste Erfolge

Auch Gemeinden im Landschaftspark Binntal kennen ein Wohnbau­-
förderreglement.
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Auch Gemeinden im Landschaftspark Binntal kennen ein Wohnbau­-
förderreglement.
Foto: RZ-Archiv

Albinen machte mit seiner Wohnbauförderung international Schlagzeilen.
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Albinen machte mit seiner Wohnbauförderung international Schlagzeilen.
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Mit seinem Wohnbauförderkonzept schaffte es Albinen in die nationalen und sogar internationalen Schlagzeilen. Doch ist Albinen längst nicht die einzige Gemeinde im Oberwallis, die durch gezielte Anschubfinanzierungen der Abwanderung entgegenwirken will.

12 000 Anfragen aus der ganzen Welt interessierten sich für das Wohnbau- und Familienförderungskonzept von Albinen. Seit Inkrafttreten des Reglements im März hat die Gemeinde nun sechs Gesuche bewilligt. Erfüllt sie die strengen Erfüllungskriterien, so kann beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Unterstützungsbeitrag von 70 000 Franken rechnen. Neben Albinen kennt aber eine ganze Reihe weiterer Oberwalliser Gemeinden eine Wohnbauförderung.

Dorfkerne wieder beleben

Abwanderung ist nicht nur in Albinen, sondern auch im Goms ein grosses Thema. So existiert seit diesem Jahr auch in der Gemeinde Goms ein Wohnbauförderprogramm. Das Reglement über die Sanierung von Gebäuden im Dorfkern strebt die Wiederbelebung der Dorfkerne innerhalb der Gemeinde Goms an und fördert Sanierungsarbeiten mit einem Minimalbetrag von 30 000 Franken, beziehungsweise 10 Prozent der Investitionssumme. Laut Auskunft von Gerhard Kiechler, Gemeindepräsident Goms, wurde von diesem Angebot im Laufe der kurzen Zeitspanne noch nicht Gebrauch gemacht. Praktisch das identische Regelwerk kennen auch die Gemeinden des Landschaftsparks Binntal wie Ernen, Binn oder Grengiols. Der Gemeinde- präsident von Grengiols, Armin Zeiter, setzt grosse Hoffnungen in die Wohnbauförderung: «Das ist ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben hier relativ viele leer stehende Gebäude im Dorfkern. Ich hoffe, dass durch unsere Anstupf-Finanzierung jetzt etwas ausgelöst wird.» Erste Projekte seien schon bewilligt worden. Wichtig: Die Unterstützung gilt nur für Erstwohnungen. Auch laut den Richtlinien der Wohnbauförderung der Gemeinde Turt­mann-Unterems werden Zweitwohnungen nicht subventioniert. Gemeindepräsident Marcel Zenhäusern spricht von positiven Erfahrungen mit der Wohnbauförderung und versichert, «auf dieser Schiene weiterzufahren.» Ein riesiges Potenzial sieht der Gemeindepräsident in den zahlreichen alten Wohnhäusern im Dorfkern. Man arbeite jetzt an ­Lösungen, um dieses Potenzial künftig noch besser nutzen zu können.

Erfolgsgeschichte in Varen

«Wir hatten in Varen kein Bevölkerungswachstum und zu wenig ­attraktiven Wohnraum», sagt ­Gemeindepräsident Gilbert Loretan. Eine Massnahme, um dem entgegenzuwirken, war ein Wohnbauförderprogramm, das 2016 vom Walliser Staatsrat homologiert wurde. Seitdem sind insgesamt 28 Wohneinheiten unterstützt worden und die Gemeinde hat insgesamt 800 000 Franken an Subventionen zugesichert. In Varen wird der Beitrag von maximal 30 000 Franken grundsätzlich während fünf aufeinanderfolgenden Jahren zu je einem Fünftel ausbezahlt. In den vergangenen zwei Jahren ist die Bevölkerungszahl um 31 Personen auf neu 650 Einwohner gestiegen. «Die Wohnbauförderung in Varen ist eine Erfolgsgeschichte und eine ­Investition in die Zukunft», betont Loretan.

Auch der Kanton unterstützt

Neben den Gemeinden kennt auch der Kanton Wallis ein Wohnbauförderprogramm. In der Periode von 2018 bis 2021 kann in 29 Oberwalliser Gemeinden von natürlichen Personen À-fonds-perdu-Wohnbauhilfe beim Kanton beantragt werden. Bei einer Mindest- investitionssumme von 200 000 Franken wird eine Subvention von 6 Prozent bis zum Maximalbetrag von 25 000 Franken gewährt. Befindet sich das Objekt in einem klar definierten alten Dorfteil einer Gemeinde, beträgt die Subvention 10 Prozent oder maximal 50 000 Franken. Wie auch in den entsprechenden Gemeindereglementen sind auch beim Kanton Zweitwohnungen von der Wohnbauunterstützung ausgeschlossen. Wichtig: Laut dem Gesetz über die Regionalpolitik werden die kantonalen Beiträge unabhängig von Zuschüssen der Gemeinde gesprochen. Das heisst, die Subventionen für Wohnbau­för­derung des Kantons Wallis sind kumulierbar mit möglichen Unterstützungsbeiträgen der ent­sprechenden Gemeinde und seit 2018 auch mit dem kantonalen Förderprogramm im energetischen Bereich. Jährlich werden so vom Kanton im Schnitt rund 100 Anträge gutgeheissen. Die gesamte Subventionssumme beträgt circa zwei Millionen Franken pro Jahr.

Frank O. Salzgeber

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